Mittelverwendungs-Kontrollvertrag - aktuelle Mitteilung vom 24.12.2010
Mit Schreiben vom 21.12.2010 zeigte die Mittelverwendungskontrolleurin RHS Treuhand GmbH die fristgerechte Kündigung des bestehenden, im Verkaufsprospekt wiedergegebenen Vertragsverhältnisses zum 31.12.2011 an.
In § 13.1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft ist niedergelegt, dass die Gesellschaft über einen Mittelverwendungskontrolleur verfügt. Insoweit ist die Geschäftsführung verpflichtet, für die Aufgabe einen neuen Partner zu finden und vertraglich zu binden. Hierbei kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kosten für diese Leistung positiv wie negativ eine Veränderungen erfahren könnten, da der Mittelverwendungskontrollvertrag im Rahmen bestehender Privatautonomie neu auszuhandeln wäre. Angesichts der bewusst großzügig bemessenen Kündigungsfrist gehen wir von der Erzielung einer äquivalenten und termingerechten Lösung aus.
Diese Vorabinformation soll Ihnen zunächst Orientierung geben. Wir werden Sie im Verlaufe des Jahres 2011 über Inhalte und Ergebnisse von Vertragsverhandlungen informieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
An dieser Stelle wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit sowie ein glückliches und gesundes Jahr 2011.
Ihre GAIN21 TriFlex GmbH & Co. KG
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Stand: 23.10.2009



